Inkludiert in den Preisen ist mindesten eine Tonaufnahme pro Halbjahr.
Bei Pauschalabrechnung finden an offiziellen Feiertagen und in den Schulferien kein Unterricht statt.
Der Semesterpauschalvertrag kann innerhalb des Semesters nicht gekündigt werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, den Vertrag an eine dritte Person abzutreten, diese kann den Termin weiter wahrnehmen.
Versäumte Stunden seitens der Schüler (etwa aus Krankheitsgründen) können bei Pauschalabrechnung in der Regel nicht nachgeholt werden.
Sollte der Lehrer aus Krankheit oder sonstigen Gründen eine Stunde versäumen, wird die Stunde nachgeholt. Wenn dies nicht möglich ist, wird entweder ein Substitut für diese Stunde zur Verfügung gestellt, oder ein adäquater Betrag gutgeschrieben.
Grundsätzlich wird jede wöchentlich vereinbarte Stunde bei Einzelstundenabrechnung verrechnet, außer die Stunde wird spätestens 24 Stunden vorher telefonisch, per SMS oder per Email abgesagt.
Bitte achten Sie darauf, dass Sie pünktlich zur Stunde erscheinen. |